- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist das Software-Produkt 'VHS-Intranet', nachfolgend auch Software genannt. Die Software wird sowohl durch Urheberrechtgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Das Verwenden einer nicht registrierten Version bedeutet eine Verletzung dieses Vertrages.
- Umfang der Benutzung
RokuMedia gewährt dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software auf einem WEB-Server in der Lizenz der schriftlich vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen zu benutzen.
- Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von RokuMedia die Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben oder einem Dritten zugänglich zu machen, die Software abzuändern, zu übersetzen, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, das Material abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
- Inhaberschaft an Rechten
Der Lizenznehmer erhält mit der Lizenznahme der Software nur das Recht zur Nutzung der Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. RokuMedia behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
- Vervielfältigung
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
- Übertragung des Benutzungsschutzrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von RokuMedia und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Das gewerbsmäßige verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen der Software ist ausdrücklich untersagt.
- Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt.
- Schadensersatz bei Vertragsverletzung
RokuMedia macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die RokuMedia aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.
- Änderungen und Aktualisierungen
RokuMedia ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfügung zu stellen, deren Software nicht registriert ist oder die eine Wartungsgebühr nicht bezahlten.
- Inhalte
RokuMedia ist in keiner Weise für Inhalte verantwortlich, die mit oder durch die Software erstellt wurden oder werden. |